ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma (nachfolgend GSE genannt) und dem Kunden gelten die vorliegenden Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Offerte und Auftragsbestätigung, Vorbehalte

Offerten erlangen erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch die GSE Verbindlichkeit. Die Verfügbarkeit der Produkte, nicht durch die GSE verschuldete Verzöge­rungen bei den Lieferzeiten, sowie Preisänderungen der Zulieferer, bleiben in jedem Fall auch nach der Auftragsbestätigung vorbehalten.

3. Ersatzlieferung

Wird die bestellte Ware vom Zulieferer nicht mehr angeboten, so hat die GSE das Recht, technisch und funktional gleichwertige Ware zu liefern. Dies gilt weder als Schlechterfüllung noch als Mangel.

4. Preise

Die Material-Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. 7,7 % MWSt.
Preisänderungen durch die Lieferanten bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. SWICO-Gebühren, Transport- und Verpackungskosten sowie Arbeitsleistungen der GSE werden auf  der Rechnung separat ausgewiesen und verstehen sich exklusive 7,7 % MWSt. Für Arbeiten der GSE gilt, ohne anderslautende Vereinbarung, ein Stundenansatz von CHF 160.00/Std., exkl. 8% MWSt.

5. Lieferfristen

Falls die GSE die bestellte Ware nicht an Lager hat, beträgt die Lieferfrist in der Regel 1 – 5 Arbeitstage, wobei diese Angabe nur orientierenden Charakter hat. Für Lie­fertermine wird nicht garantiert. Insbesondere entsteht bei Verzögerung der Liefe­rung kein Anspruch auf Rücktritt von der Bestellung oder auf Schadenersatz oder Preisminderung. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Die GSE ist bestrebt, die Liefertermine nach bestem Vermögen einzuhalten und ori­entieren den Kunden über eine allfällige Verzögerung umgehend.

6. Lieferung / Transport

Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald der Kunde die Ware bei der GSE im Geschäft abgeholt hat, resp. die GSE die Ware dem Kunden geliefert hat. Für die vom Kunden bestellte Ware gehen Nutzen und Gefahr von diesem Zeitpunkt an auf diesen über. Lieferungen und Installationen durch die GSE werden nach Aufwand und Distanz oder gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen

1 Die Zahlungen erfolgen:

  1. bar bei Lieferung / Abholung oder
  2. nach spezieller Vereinbarung per Rechnung.

2 Ist Lieferung gegen Rechnung vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb von 10 Ta­gen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, seit Zustellung an den Kunden zahlbar. Die GSE behält sich vor, nach Ablauf des Zahlungstermins Mahnspesen pro erfolgte Mahnung zu erheben.

3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die GSE das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu erbringen.

4 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungspflicht mit allfälligen Forderungen gegenüber der GSE zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma GSE. Ist Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält sich die GSE das Recht vor, die Ware auf Kosten des Kunden im Eigentums-Vorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde erklärt sich mit einer allfälligen Eintragung ausdrücklich einverstanden.

8. Mängel, Garantie, Rügepflicht und Mängelrechte / Reparaturen

1 Es besteht nur insoweit und in dem Umfang eine Gewährleistungs- und Garantiepflicht der GSE für Mängel, als diese von der GSE auch gegenüber dem Zulieferer, bzw. Produk­tehersteller geltend gemacht werden kann. Dabei gelten in jedem Fall folgende besondere Bestimmungen:

2 Wenn nicht anders vereinbart und unter Vorbehalt von Absatz 1, gilt auf allen Produkten ein (1) Jahr Garantie, bzw. ab 01.01.2013 zwei (2) Jahre Garantie ab Liefer-, bzw. Abholdatum, sofern die Waren bestim­mungsgemäss verwendet und keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden. Auf die Lieferung von Software sowie auf die Kompatibilität von Hard- und Software be­stehen keinerlei Garantieansprüche. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen, Toner usw. Bei einem Defekt bemüht sich die GSE diesen so schnell wie möglich zu beheben.

Für Geräte (Drucker, Monitore, Harddisk, CD-ROM usw.), welche nicht durch die GSE repariert werden, gelten die Repa­ratur- / Austauschzeiten der Lieferanten.

3 Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband usw.) oder ein kompletter PC zur Reparatur an die GSE direkt oder Lieferanten der GSE übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die alleinige Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die GSE kann in keinem Fall für Da­tenverluste haftbar gemacht werden.

Rügepflicht
4 Die gelieferte oder abgeholte Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität sind innert fünf Arbeitstagen nach Er­halt der Ware bei der GSE anzubringen, andernfalls die Lieferung automatisch als angenommen und die Leistung als gehörig und mängelfrei erfüllt gilt. Unberechtigte Abzüge bei Zahlungen werden in jedem Fall nachbelastet.

Mängelrechte
5 Ohne abweichende Vereinbarung ist es Sache des Kunden, ein mangelhaftes Gerät auf eigene Kosten der GSE zur Mängelbehebung / Reparatur zu bringen.

6 Defekte Geräte werden grundsätzlich repariert, nicht ausgetauscht.
Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die
GSE ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
– durch Nachbesserung der gelieferten Ware;
– durch Ersatz der mangelhaften Ware;
– durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wandelung, solange die GSE die Nachbesserung anbietet. Für vom Kunden durch unsachgemässe Bedie­nung, Wartung und Behandlung der Ware verursachte Mängel besteht keine Garan­tie. Für Änderungen und Reparaturen an Hard- und Software, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen wurden und dar­aus entstehende Schäden an Hard- und Software, können wir keine Garantie über­nehmen. Ebenfalls übernehmen wir keinerlei Garantie für Schäden, welche durch Software (Virus, falsches Installieren usw.) verursacht wurden. Jeglicher Garantie­anspruch entfällt dadurch.

7 Portokosten für die Einsendung eines defekten Gerätes an den Hersteller sowie Kosten für die Rücksendung wie auch allfällige von der GSE nach der Reparatur durchgeführte Servicegänge sind nicht Bestandteil des Garantieanspruchs und ge­hen zulasten des Kunden.

8 Ersatzgeräte können gegen Verrechnung zur Verfügung gestellt werden. Die vor­stehenden Garantiebestimmungen und die Bestimmungen betreffend Mängelrüge und Mängelrechte gelten auch für Reparaturen und Nachbesserungen durch die GSE.

8. Haftung

Mit Ausnahme der in Ziffer 9 genannten Garantieansprüche des Kunden wird jegli­che Haftung für direkten oder indirekten und weiteren Schaden ausgeschlossen, so­weit dies gesetzlich zulässig ist. Ebenso ausgeschlossen wird eine Haftung für Hilfs­personen.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sofern nichts anderes vereinbart ist, befindet sich der Erfüllungsort an der Adresse der GSE, 4450 Sissach (Schweiz). Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und uns gilt als Gerichtsstand 4450 Sissach (Schweiz). An­wendbar ist das schweizerische Recht. Vorbehalten bleiben die zwingenden Be­stimmungen des Bundesgesetzes über den Gerichtsstand in Zivilsachen.

Sissach, 01.01.2015
(Ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen)

IMPRESSUM

Kontaktadresse

Gisin-Software-Engineering & Co.
Bahnhofstrasse 7
4450 Sissach
CH

info@gsecom.ch

Vertretungsberechtigte Personen

Peter Gisin, Urs Zürcher

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Gisin-Software-Engineering & Co.
Nummer: CH-280.2.919.640-0
Handelsregisteramt: Arlesheim

Mehrwertsteuernummer

CHE-107.441.185

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Quelle

Dieses Impressum wurde am 27.02.2017 mit dem Impressum-Generator http://www.bag.ch/impressum-generator der Firma Brunner Medien AG, Druck und Medien, in Kriens erstellt. Die Brunner Medien AG, Druck und Medien, in Kriens übernimmt keine Haftung.